Am Montag erste bundesweite Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht!
Köln, 4. Dezember 2020 - Am kommenden Montag, 7. Dezember 2020, wird im Schienenpersonennah- und -fernverkehr (SPNV/SPFV) erstmalig die Einhaltung der Maskenpflicht in einer bundesweiten Aktion kontrolliert. In Nordrhein-Westfalen müssen Masken-Verweigerer mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
„Bahnfahren ist auch in Corona-Zeiten eine sichere Sache. Denn die allermeisten Menschen tragen ihre Maske. Das zeigen uns die landesweiten Kontrollen in Nordrhein-Westfalen. Dass auch bundesweit auf Fernstrecken Schwerpunktkontrollen durchgeführt werden, ist ein wichtiger Beitrag, an die Maskenpflicht zu erinnern“, so Verkehrsminister Hendrik Wüst.
In Nordrhein-Westfalen finden am Montag bei einer gemeinsamen Aktion von NRW-Verkehrsministerium, Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei in Zügen auf ausgewählten Strecken und in Bahnhöfen erneut Schwerpunktkontrollen im SPNV statt. Neben Nordrhein-Westfalen organisieren auch die anderen Bundesländer Kontrollen im Schienenpersonennahverkehr. Gleichzeitig finden am Montag auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums, der Deutschen Bahn und der Bundespolizei Kontrollen im Fernverkehr zwischen einzelnen Bundesländern statt.
Bei landesweiten Kontrollen in Nordrhein-Westfalen wurden am 24. November 805 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Drei Monate zuvor, am 24. August 2020, waren es 1.707 Verstöße, die ebenfalls bei einer landesweiten Prüfung im SPNV ermittelt wurden.
Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Das Tragen der Maske ist ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, auf das wir auch weiterhin mit Kontrollen aufmerksam machen. Mein Dank gilt allen, die sich an die Regel halten und sich und andere schützen.“
Neben landesweiten Kontrollaktionen wurden in Nordrhein-Westfalen in den letzten Monaten stetig lokale Schwerpunktkontrollen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Nahverkehrs Rheinland (NVR) und des Nahverkehrs Westfalen-Lippe (NWL) durchgeführt, um Sicherheit und Vertrauen für die Fahrgäste zu schaffen. Zudem organisieren Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen in Eigenregie fortlaufend Kontrollen in Bussen und Straßenbahnen. Für alltägliche Maskenkontrollen in Bahnhöfen und Zügen wurden bei der DB und den Eisenbahnverkehrsunternehmen zusätzlich Mitarbeiter eingesetzt.
Bereits seit dem 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer in Nordrhein-Westfalen keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
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Die 2012 gegründete National Express Rail GmbH, mit Hauptsitz in Köln, ist Teil der britischen Mobico Group PLC. In Deutschland beschäftigt National Express aktuell rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit dem Betriebsstart am 13. Dezember 2015 betreibt National Express in Nordrhein-Westfalen die beiden Linien RE 7 sowie die RB 48. Am 9. Juni 2019 wurde die Linie RE 5 (RRX) des Mobilitäts- und Infrastrukturprojektes Rhein-Ruhr-Express (RRX) übernommen, gefolgt von der Linie RE 6 (RRX) am 15. Dezember 2019. Am 13. Dezember 2020 nahm das Unternehmen zudem den Betrieb der Linie RE 4 auf.
Am 1. Februar 2022 wurden die Linien RE 1 (RRX) und RE 11 (RRX) im Rahmen eines Notvergabeverfahrens übernommen. Im Februar 2023 erhielt National Express den Zuschlag für die Neuausschreibung des langfristigen Betriebs dieser Linien. Damit ist National Express alleiniger Betreiber des RRX-Vorlaufbetriebs bis 2033.
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