Köln, 30. April 2020 – Das NRW-Verkehrsministerium, die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Aufgabenträger VRR, NVR und NWL haben sich darauf geeinigt, das Angebot im Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen zu erweitern und in den kommenden Wochen sukzessive zum Regelfahrplan zurückzukehren. Ab Montag (4. Mai 2020) wird das Angebot auf den Linien von S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress erneut ein stückweit erhöht, Einschränkungen gibt es noch auf Linien in einzelnen Regionen, beim Nacht- und beim Freizeitverkehr.
Steigerung der Betriebsleistung bei National Express
National Express wird ab kommenden Montag, dem 04.05.2020, wieder nach dem vertraglich vereinbarten Regelfahrplan auf all seinen vier Linien RE 7, RB 48, RE 5 (RRX) und RE 6 (RRX) verkehren.
In Absprache mit den Aufgabenträgern werden auf der Linie RB 48 im Zeitraum 08.05 bis 14.06.2020 einige wenige Nachtfahrten an Wochenenden und Feiertagen ausfallen. Weitere Informationen sind auf der National Express Website verfügbar.
Mehr Nutzung des Schienenpersonennahverkehrs
Durch die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens werden wieder mehr Fahrgäste die Bahn nutzen. Mit der Rückkehr zum gewohnten Angebot werden die wichtigen Pendlerstrecken werktags wieder vollumfänglich bedient. Aufgrund von teilweise hohen Krankenständen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen sind die Züge zu Beginn der Corona-Pandemie nur eingeschränkt, im Rahmen eines NRW-weiten Sonderfahrplans, gefahren.
Um das Corona-Virus weiterhin erfolgreich zu bekämpfen, erinnert das Ministerium für Verkehr daran, auch weiterhin die Hygieneregeln einzuhalten und zwingend einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Verkehrsministerium weist zudem darauf hin, dass die Pflicht für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bereits beim Aufenthalt an allen Haltestellen und in Bahnhöfen gilt. Auch die Verwendung von selbstgenähten Masken, einem Halstuch oder einem Schal ist gestattet.
Fahrgäste finden alle aktuellen Informationen unter www.mobil.nrw, über die einschlägigen Apps und Webseiten der Verkehrsunternehmen und Verbünde.