DB Regio hat Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern eingelegt. Diese hatte vor wenigen Tagen entschieden, dass die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens National Express Rail GmbH zu Recht bejaht hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) München soll nun letztinstanzlich entscheiden. „Es geht um unsere 450 Mitarbeiter in Nürnberg. Wir wollen nichts unversucht lassen, um ihre Arbeitsplätze zu sichern“, so Hansrüdiger Fritz, Vorsitzender der Regionalleitung DB Regio Bayern.
Das OLG München hatte in einer früheren Entscheidung aus dem letzten Jahr eine Wiederholung der Prüfung der Leistungsfähigkeit angeordnet und dabei detaillierte Vorgaben gemacht. Hansrüdiger Fritz: "Wir sind der Auffassung, dass die Vorgaben des OLG München nicht geklärt wurden. Daher haben wir uns entschlossen, eine Entscheidung des OLG München zu beantragen. Wir hoffen, dass im Herbst eine endgültige Klärung erzielt wird."
Zum Hintergrund des Verfahrens „S-Bahn Nürnberg“
Die BEG hatte am 2. Februar 2015 angekündigt, den Zuschlag für die Leistungen der S-Bahn Nürnberg an die National Express Rail GmbH erteilen zu wollen. Dagegen hatte DB Regio Einspruch vor der Vergabekammer Südbayern erhoben. Mit Beschluss vom 27. April 2015 hatte die Vergabekammer die beabsichtigte Zuschlagserteilung an die National Express Rail GmbH untersagt und die BEG verpflichtet, National Express vom Vergabeverfahren auszuschließen. Gegen diesen Beschluss hatten die BEG und National Express am 15. Mai 2015 Beschwerde beim Oberlandesgericht München eingelegt. Im Kern ging es um die Frage, ob die vor kurzem gegründete National Express Rail GmbH nach den Vorgaben des Vergabeverfahrens als wirtschaftlich leistungsfähig angesehen werden kann. Mit Beschluss vom 17.09.2015 hat das Oberlandesgericht München die Zuschlagserteilung an National Express bis auf weiteres untersagt. Die BEG wurde verpflichtet, die finanzielle Leistungs-fähigkeit der National Express Rail GmbH erneut zu prüfen. Hierbei dürften die Sicherheiten der britischen Mutter- bzw. Schwestergesellschaft nicht berück-sichtigt werden. Ferner dürfe nur auf Umstände abgestellt werden, die bereits zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags am 19.03.2014 vorgelegen haben. Die BEG hat daraufhin die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der National Express Rail GmbH wiederholt und sieht diese im Ergebnis nunmehr bestätigt.