Zur Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 17.09.15 zur Vergabe der Verkehrsleistungen auf der Nürnberger S-Bahn erklärte NX-Geschäftsführer Tobias Richter: "Wir freuen uns über die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts München. Das von National Express abgegebene Angebot wurde durch das Gericht nicht für ungültig erklärt. Das Ausschreibungsverfahren muss somit nicht neu aufgerollt werden.
Wir sind zuversichtlich, dass der Aufgabenträger den Vergabeprozess nun nach den Vorgaben des Gerichts abschließen kann, und freuen uns darauf, den Fahrgästen der Nürnberger S-Bahn in Zukunft ein hochwertiges und verlässliches Nahverkehrsangebot machen zu können."
Weitere Informationen können Sie der Pressemeldung des Oberlandesgerichts München entnehmen.