Benutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege und Serviceeinrichtungen gemäß §19 ERegG
gültig ab 11.05.2022
Für die Nutzung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur am Standort Hamm gelten die Entgelte aus der aktuell gültigen Entgeltliste (Anlage 1 zu den NBS-BT).
Die Anlage 1 zu den NBS-BT findet Anwendung unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die BNetzA. Die Entgelte gemäß Anlage 1 zu den NBS-BT können daher auch kurzfristig angepasst werden.
- NBS-BT-Anlage 2: Bestellung einer Serviceeinrichtungsnutzung (Formular) (103,6 KiB)
- NBS-BT-Anlage 1 Entgelte für die Nutzung von Serviceeinrichtungen.pdf (54,5 KiB)
- Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – allgemeiner Teil (NBS-AT).pdf (210,8 KiB)
- Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – besonderer Teil (NBS-BT).pdf (246,9 KiB)