04.08.2025

Statement zum Selfie-Unfall im Kölner Hauptbahnhof am 3. August 2025

Statement zum Selfie-Unfall im Kölner Hauptbahnhof am 3. August 2025

National Express warnt vor lebensgefährlichem Leichtsinn  

Köln, 04. August 2025  

Am Sonntag, den 3. August 2025, kam es gegen 16:50 Uhr im Kölner Hauptbahnhof zu einem schweren Unfall. Ein junger Mann sprang für ein Selfie auf eine Kuppelstelle des am Bahnsteig stehenden Zuges der Linie RE 1 (RRX), der von National Express betrieben wird.  

Jan Salm, Referent für Ereignismanagement und Arbeitssicherheit bei National Express, erklärt:  

„Dabei kam der junge Mann der sogenannten Dachleitung des Zuges zu nahe und erlitt einen schweren Stromschlag. Die Dachleitung steht mit 15.000 Volt unter Hochspannung. Er geriet sofort in Brand und stürzte schwer verletzt zurück auf den Bahnsteig. Rettungskräfte brachten ihn mit schweren Verbrennungen und Verletzungen ins Krankenhaus. Nach aktuellen Medienberichten wird er stationär behandelt."  

Der Vorfall macht deutlich, wie lebensgefährlich das Betreten von Gleisanlagen und das Besteigen von Zügen ist. Bereits die Nähe zu einer stromführenden Leitung kann zu einem tödlichen Stromüberschlag führen. 

Der Sicherheitsexperte appelliert eindringlich: 

„Bahnanlagen sind kein Ort für Selfies oder riskante Aktionen. Für Laien ist oft nicht ersichtlich, wo akute Lebensgefahr droht. Die Sicherheit von Menschen muss immer Vorrang haben. Wir hoffen, dass der Verletzte sich vollständig erholt.“ 

Neben dem Verletzten waren auch Mitarbeitende von National Express direkt betroffen. Ein Triebfahrzeugführer, ein Kundenbetreuer sowie ein weiterer Lokführer, der zur Ablösung bereitstand, wurden Zeugen des Unfalls. „Solche Ereignisse können stark belastend sein. Parallel zur Notfallbereitschaft wurde daher auch ein Mitarbeiter in Betreuungsfunktion zum Unfallort entsandt“, so Salm weiter. „Es ist wichtig, dass betroffene Mitarbeitende die Möglichkeit haben, das Erlebte in einem Gespräch zu verarbeiten.“ 

National Express bittet daher nachdrücklich, Bahnanlagen und Züge ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Sollten Reisende Personen beobachten, die sich außen an Zügen aufhalten oder mitfahren, werden sie gebeten, umgehend die Polizei sowie das Fahrpersonal zu informieren.